Evaluierung des Hochschulmedizingesetzes

23.02.2012

Landtag von Sachsen-Anhalt - Sechste Wahlperiode - Plenarprotokoll 19
Sitzung am 23.02.2012

Rede von Uwe Harms (CDU):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Auch wenn ich es wiederhole, Herr Lange: Das Hochschulmedizingesetz hat sich bewährt.
Der Wissenschaftsrat hat es während seiner Evaluation festgestellt. Das dürfen Sie zur
Kenntnis nehmen. Herr Lange, Sie haben Recht. Radikales ist weder von dieser Landes-
regierung noch von der sie tragenden Koalition zu erwarten.

Worum geht es im Hochschulmedizingesetz und bei der angekündigten Novellierung?
Es geht darum, das Miteinander verschiedener Interessen und Ziele zu regeln. Als Erstes
müssen wir feststellen, dass die Beteiligten tatsächlich unterschiedliche Interessen und
Ziele haben. Die Universität mit der medizinischen Fakultät hat sich um die Lehre und
die Forschung zu kümmern und das Universitätsklinikum um die Behandlung, also um
die Krankenversorgung. Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Warum sind diese Unterschiede so wesentlich? - Sie sind es ganz einfach deshalb, weil
Lehre und Forschung eine Aufgabe ist, die das Land Sachsen-Anhalt haushaltsmäßig zu
untersetzen hat, und die Krankenversorgung im Wesentlichen in Zusammenarbeit mit
den Krankenkassen finanziert werden muss.

Es liegt im Interesse aller Beteiligten, also im Interesse der Kranken, im Interesse der
Mitarbeiter, im Interesse der Studenten und im Interesse der Forschenden, dass der
Topf, der für diese gemeinsamen Aufgaben zur Verfügung steht, möglichst groß ist. Er
kann dann möglichst groß sein, wenn man über diese unterschiedlichen Interessen mit
den unterschiedlichen Partnern möglichst konkret verhandeln kann. Das ist aufgrund
dieses Hochschulmedizingesetzes der Fall. Dadurch ist die Torte, die zur Verteilung an-
steht, größer, als sie bei einer Lösung wäre, die Sie, Herr Lange, hier vorschlagen.

Nun geht es natürlich um die Frage, wie organisiert man diese unter Umständen nicht
einfache Zusammenarbeit, weil sie sich natürlich am konkreten Fall, am konkreten
Patienten, oftmals mit gleichen Mitarbeitern darstellt.
Das ist eine Herausforderung, die im Einvernehmen geregelt werden muss, so wie es
an vielen Stellen im Gesetz gefordert wird. Die Novellierung ist hier zu Recht angekün-
digt worden, weil auch dort eine Weiterentwicklung stattfindet. Ich begrüße die Be-
schlussempfehlung, mit der das Ministerium mit der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs
beauftragt wird. Wir von der Fraktion werden diese Arbeit nicht leisten können. Wenn
Sie sich diese Arbeit zutrauen, Herr Lange, sie dürfen bitte schön natürlich alles tun.

Es gilt, diese Symbiose der unterschiedlichen Aufgaben zu gestalten. Ich vertraue da-
rauf, dass das der Landesregierung in einem zumutbaren Zeitrahmen in diesem Jahr
gelingt. - Vielen Dank.

Vizepräsident Herr Miesterfeldt:
Herr Kollege Harms, würden Sie noch eine Frage des Kollegen Lange beantworten wollen?
Herr Harms (CDU): -Ja.
Vizepräsident Herr Miesterfeldt:
Dann hat Herr Lange jetzt die Chance, die Frage zu stellen. Bitte schön.
Herr Lange (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Harms, Sie haben gerade noch einmal von den ver-
schiedenen Aufgaben von Fakultät und Klinikum gesprochen. Sie haben hinsichtlich des
Klinikums aber nicht die Aufgaben in Forschung und Lehre genannt, also beispielsweise
klinische Studien in der Forschung oder die Ausbildung von Studierenden, die praxisnah
im Klinikum passiert. Können Sie mir bitte erklären, wenn es Ihrer Meinung nach eine
solche strikte Trennung gibt, warum sehr viele Chefärzte gleichzeitig Professoren sind?
Herr Harms (CDU):
Ein Universitätsklinikum ohne Uni, also ohne medizinische Fakultät, könnte genauso
wenig den Aufgaben gerecht werden wie eine medizinische Fakultät ohne Klinikum.
Das ist zweifelsohne klar.
Herr Lange (DIE LINKE):
Da entnehme ich, dass Sie Ihre Aussage revidieren.
Herr Harms (CDU):
Herr Lange, ich glaube, ich habe ausreichend dargestellt, dass der Vorteil darin liegt,
dass man mit den unterschiedlichen Partnern diese unterschiedlichen Aufgaben und
die Mittel dafür verhandeln kann. - Danke.

Vizepräsident Herr Miesterfeldt:
Herr Harms, Frau Dr. Klein würde Sie gern noch etwas fragen. - Bitte, Frau Dr. Klein.
Frau Dr. Klein (DIE LINKE):
Herr Harms, welche Gründe führten zu der Gründung der Anstalten des öffentlichen
Rechts, also zur Ausgliederung der Universitätskliniken?
Herr Harms (CDU):
Wenn ich das in Kürze hier darstellen darf, dann sind es zweifelsohne auch die Be-
mühungen, das Gesundheitswesen in unserer Gesellschaft sehr effizient zu organisieren.
Das ist für alle Beteiligten im Gesundheitswesen, nicht nur für die Krankenhäuser, eine
riesige Herausforderung. Dass wir eine Medizin haben, die ein großes Ausmaß Leistungen
zur Verfügung stellt, ist Ausdruck dafür. Wenn wir das in einem gegenteiligen Modell als
Gesamtaufgabe formulieren würden, dann würde das automatisch zu einer Verteilungs-
medizin führen, die nicht im Interesse der Patienten wäre, weil das Angebot deutlich ge-
ringer wäre.

Zurück